Ortsfeste Maschinen 

Ortsfeste Maschinen

Die Verpflichtung zur Prüfung elektrischer Maschinen ergibt sich aus der

DIN EN 60204-1

Durch die Maschinenprüfung sorgen Sie nicht nur für ein Höchstmaß an Sicherheit für Ihre Mitarbeiter, sondern beugen auch direkt unvorhergesehenen Ausfällen der Elektrotechnik vor.


Diese Forderung entspringt dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS).

Ferner sieht die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in Vorschrift 3 eine regelmäßige Maschinenprüfung vor.

Kommen Sie als Unternehmer oder Betreiber Maschinen Ihrer gesetzlichen Verantwortung nicht nach, machen Sie sich strafbar und riskieren Sanktionen nach ArbSchG §209 Absatz 1.

Die DGUV V3 verweist für die Sicherheitsprüfung an Maschinen auf die ausdrücklichen Regelungen der DIN VDE 0113 (EN 6020-4).


Zur Überprüfung gehören folgende Schritte:


  1. Sichtprüfung
  2. Prüfung von Schutzleiter PE und Potenzialausgleich
  3. Prüfung der Isolation
  4. Prüfung der Abschaltbedingungen
  5. Prüfung der Schutzeinrichtungen
  6. Erdungsmessung
  7. Prüfprotokoll


Hierbei bieten wir Ihnen mit unseren Elektrofachkräften eine individuelle Betreuung unter Einbeziehung der spezifischen Herstellervorgaben. Nach einer erfolgreichen Prüfung wird eine entsprechende Prüfplakette vergeben. Es werden unsere Standardisierten Etiketten verwendet, es kann aber auch Kundenwünschen entsprochen werden.

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